Meine Leistungen
im Überblick

Energieberatung

Für Bestandsgebäude sollte eine passende und individuelle Lösung zur energetischen Sanierung entwickelt werden. Dabei werden die verschiedenen Maßnahmen sowohl hinsichtlich ihrer Energieeinsparung als auch ihrer Kosten bewertet. Außerdem werden die aktuell verfügbaren Fördermöglichkeiten berücksichtigt.

 

Leistungen:

  • Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
    inklusive 3D-Modell:
    Der Ist-Zustands des Gebäudes wird bewertet und Möglichkeiten zur Energieeinsparung aufgezeigt. Dabei werden die Kosten und der Nutzen der verschiedenen Maßnahmen gegenübergestellt. Zusätzlich werden mögliche Fördermittel berücksichtigt.
     
  • Antragsunterstützung bei Einzelmaßnahmen:
    Angebote von Handwerksbetrieben werden auf Grundlage von Förderrichtlinien überprüft sowie Rechnungen nach Ausführung der Maßnahmen kontrolliert. Innerhalb des Prozesses werden die notwendigen Zugangs-IDs für Förderanträge und Zahlungsabwicklung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstellt.
     
  • Ausstellung des Energieausweises:
    Das offizielle, gesetzlich geregelte Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes wiedergibt und u.a. in Immobilienanzeigen Pflicht ist, wird erstellt und ausgehändigt.

Heizung

Dämmmaßnahmen zum Beispiel an Dach, Fassade und Keller reduzieren den Wärmeverlust eines Gebäudes und senken dadurch den Energiebedarf. Eine moderne Heizungsanlage hingegen verbessert die Effizienz der Wärmeerzeugung. Die eingesetzte Energie wird dabei besser in Wärme umgewandelt und gleichzeitig möglichst CO₂-neutral erzeugt.

 

Leistungen:

  • Antragsunterstützung zum Heizungstausch:
    Angebote von Handwerksbetrieben werden auf Grundlage von Förderrichtlinien überprüft sowie Rechnungen nach Ausführung der Maßnahmen kontrolliert. Innerhalb des Prozesses werden die notwendigen Zugangs-IDs für Förderanträge und Zahlungsabwicklung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erstellt.
     
  • Heizlastberechnung (raumweise sowie Gebäude) im 3D-Modell:
    Das Gebäude wird in seinem energetischen Zustand erfasst. Anschließend wird die Heizlast eines jeden Raumes (betrifft z.B. Bodenheizung) sowie die des gesamten Gebäudes (betrifft z.B. Pelletheizung) berechnet. Die Heizlastberechnung ist Pflicht für Förderanträge und Voraussetzung für den hydraulischen Abgleich.
     
  • Berechnung des hydraulischen Abgleichs:
    Es wird sichergestellt, dass in jedem Raum der richtige Wärmeübertrager (Heizkörper, Flächenheizung) vorhanden ist. Die Durchflussmengen werden berechnet, sodass die gleichmäßige Versorgung der Wärmeübertrager garantiert werden kann. Mit der Berechnung kann die Heizkurve richtig eingestellt sowie die passende Förderpumpe ausgewählt werden.

Lüftung

Durch den Austausch der Fenster und den Einbau neuer Rollläden wird die Gebäudehülle deutlich dichter. Regelmäßiges und richtiges Lüften ist daher wichtig, um eine zu hohe Luftfeuchtigkeit und die damit verbundene Schimmelbildung zu vermeiden. Dadurch werden weder die Gesundheit der Menschen noch die Gebäudesubstanz gefährdet. Durch das notwendige Lüften geht jedoch Wärme verloren. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (WRG) können diese Wärmeverluste deutlich reduzieren.
 

Leistungen:

  • Erstellung eines Lüftungskonzepts: 
    Mittels einer Software-basierten Simulation wird anhand des Benutzerverhaltens abgewogen, ob Fensterlüftung ausreicht oder eine mechanische Lüftungsanlage notwendig ist.
     
  • Berechnung der Lüftungsvolumina im Fall mechanischer Lüftungsanlagen:
    Die raumweisen Zu- und Abluftmengen für die Lüftungsanlage(n) werden bestimmt.

Fördermittel

Der Bund unterstützt die energetische Sanierung von Wohngebäuden über unterschiedliche Förderprogramme. Neben direkten Zuschüssen gibt es auch günstige Kredite sowie Möglichkeiten, die Kosten steuerlich geltend zu machen.

 

Leistungen:

  • Individuelle Beratung zu den aktuell gültigen Förderprogrammen des Bundes
  • Angebotsprüfung auf förderfähige Leistungen
  • Antragsbegleitung für Förderanträge und Zahlungsabwicklung bei BAFA und KfW
  • Dokumentenprüfung und Ergänzung zum Einreichen beim Finanzamt
    (EStG § 35c)
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